KfW 458 Förderung für Wärmepumpen 2026
Wer 2026 eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann einen Teil der Kosten über die Heizungsförderung der KfW zurückholen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Bedingungen, und das aktuelle Merkblatt ist seit dem 24. September 2026 gültig. Dieser Beitrag erklärt, wie sich die KfW 458 Förderung zusammensetzt, welche Obergrenzen gelten, welche Schritte vor dem ersten Handgriff des Handwerkers erledigt sein müssen und warum sich der Antragszeitpunkt ab Februar 2027 direkt auf die Zuschusshöhe auswirkt. Am Ende können Sie abschätzen, mit welchem Fördersatz Sie rechnen dürfen und welche Unterlagen Sie brauchen.
Ihren persönlichen Zuschuss können Sie mit dem KfW-458-Förderrechner überschlagen, bevor Sie Angebote einholen.
Was die KfW 458 Förderung ist und wer sie erhält
Das Programm 458 heißt offiziell „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Es ist ein Zuschuss, kein Kredit, und gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die BEG Einzelmaßnahmen, die seit dem 21. Juli 2026 gilt; die KfW setzt das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) um. Maßgeblich für Anträge ist das Merkblatt 458, gültig ab 24. September 2026.
Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Nicht über die 458 läuft der Antrag einer im Grundbuch eingetragenen GbR; sie nutzt laut Merkblatt das Programm 459. Auch Nießbrauchberechtigte sind nicht antragsberechtigt. Gemischt genutzte Gebäude zählen als Wohngebäude, wenn mehr als 50 % der Fläche Wohnfläche ist.
Gefördert wird nicht nur die Wärmepumpe. Das Merkblatt nennt auch Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen (nur die Mehrkosten), innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Der Begriff „KfW Zuschuss Wärmepumpe“ beschreibt also nur den häufigsten Anwendungsfall. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, etwa Dämmung oder Fenster, ist weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Eine Grundbedingung gilt für alle: Das Gebäude muss bestehen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss zum Antragszeitpunkt mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für Neubauten ist das Programm nicht gedacht.
Fördervoraussetzungen nach dem Merkblatt 458
Bevor es um Prozentsätze geht, lohnt der Blick auf die Bedingungen, an denen Anträge in der Praxis scheitern. Die folgende Übersicht fasst die Punkte zusammen, die das Merkblatt für Privatpersonen festlegt.
| Voraussetzung | Was das Merkblatt 458 verlangt |
|---|---|
| Gebäudealter | Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor Antragstellung |
| Mindestinvestition | 300 € brutto |
| Heizungsverteilung | Optimierung des Systems, in der Regel hydraulischer Abgleich |
| Vorhabenbeginn | erst nach Antragstellung; Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung |
| Geräte | keine Eigenbauten, keine Prototypen, keine gebrauchten Anlagen |
| Wärmenetzgebiet | bei kommunaler Anschlusspflicht nur der Netzanschluss förderfähig |
| Nutzungsdauer | zweckentsprechender Betrieb mindestens 10 Jahre |
| Rechnungen | nach § 14 UStG, auf Deutsch, in Euro, unbar bezahlt |
Stand: Merkblatt 458, gültig ab 24. September 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Zwei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Der hydraulische Abgleich ist Teil der förderfähigen Maßnahme und muss mit dem Heizungstausch erfolgen; die KfW kann den Nachweis anfordern. Und die Regel zum Vorhabenbeginn ist streng: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne Bedingung oder der Start der Arbeiten vor Ort vor dem Antrag schließt die Förderung aus. Die Bedingung lässt sich nicht nachträglich in den Vertrag schreiben.
Eigenleistung ist möglich, wird aber nur mit den Materialkosten gefördert, und ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin muss die fachgerechte Ausführung bestätigen. Wer nach einem Heizungsausfall eine Übergangsheizung mietet, kann deren Miete für höchstens ein Jahr ansetzen. Mietkauf, Leasing und Contracting sind förderfähig, soweit die Raten auf höchstens zehn Jahre entfallen.
Grundförderung und Boni: So setzt sich der Zuschuss zusammen
Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag und bis zu zwei Boni. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind zum 21. Juli 2026 entfallen. Die KfW 458 Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten und steht allen Antragsberechtigten zu.
| Baustein | Satz | Wer ihn erhält |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (sinkt ab 01.02.2027) | selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer bonusfähigen Altheizung |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € |
| Familienzuschlag | +10.000 € auf die Einkommensgrenzen | Haushalte mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren |
| Obergrenze | 70 % (80 % bis 30.000 € bzw. mit Familienzuschlag 40.000 € Einkommen) | je Wohneinheit |
Stand: Merkblatt 458, gültig ab 24. September 2026, und KfW-Seite „Anpassungen 2026“; geprüft am 5. Oktober 2026.
Klimageschwindigkeitsbonus: Welche Altheizung zählt
Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur Eigentümerinnen und Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen. Ersetzt werden muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, gleich welchen Alters, oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Die alte Anlage muss ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Wer eine 15 Jahre alte Gasbrennwerttherme tauscht, bekommt den Bonus also in der Regel nicht.
Einkommensbonus: Welches Einkommen zählt
Für den Einkommensbonus zählt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag; bei einem Antrag 2026 sind das die Jahre 2023 und 2024. Nachgewiesen wird es ausschließlich über Einkommensteuerbescheide. Details zu Haushalten mit Kindern und zu Sonderfällen finden Sie im Beitrag zum Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung. Den Nachweis für den Bonus nach den neuen Bedingungen können Antragstellende laut KfW voraussichtlich ab Januar 2027 hochladen.
Förderhöchstbeträge und Obergrenzen je Wohneinheit
Die Prozentsätze beziehen sich nicht auf beliebig hohe Rechnungen. Das Merkblatt begrenzt die förderfähigen Kosten auf einen Förderhöchstbetrag je Gebäude, der sich nach der Zahl der Wohneinheiten richtet. Der Betrag verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten.
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten höchstens |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 € (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €) |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € |
Stand: Merkblatt 458, gültig ab 24. September 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit bedeutet das: Höchstens 28.000 € der Kosten werden angerechnet. Bei einem Satz von 70 % ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 19.600 €, bei 80 % von 22.400 €. Nach Angaben der Bundesregierung lag der Höchstbetrag vor der Anpassung bei 30.000 €.
Neben dem Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) von bis zu 120.000 € je Wohneinheit an. Mit anderen öffentlichen Mitteln darf die 458 bis zu einer Gesamtquote von 60 % der geförderten Kosten kombiniert werden; jede Kostenposition darf aber nur einmal beantragt werden, entweder bei der KfW oder beim BAFA. Eine gleichzeitige Steuerermäßigung nach § 35a oder § 35c EStG für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.
Rechenbeispiel: Gasheizung tauschen im Einfamilienhaus
Wir rechnen mit einem typischen, aber frei gewählten Fall. Die Zahlen sind Beispielannahmen, keine Preisangaben für Ihr Haus.
Annahmen: Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit, Bauantrag 1994, von den Eigentümern selbst bewohnt; funktionstüchtige Gas-Zentralheizung, Baujahr 2003 (also älter als 20 Jahre); Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive hydraulischem Abgleich und Demontage mit angenommenen Kosten von 32.000 € brutto; zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen im Mittel der Jahre 2023 und 2024 von 45.000 €, keine minderjährigen Kinder; Antrag im Oktober 2026.
- Förderfähige Kosten: 32.000 € liegen über dem Höchstbetrag, angerechnet werden 28.000 €.
- Fördersatz: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 10 % Einkommensbonus (Einkommen bis 50.000 €) = 56 %. Die Obergrenze von 70 % greift nicht.
- Zuschuss: 28.000 € × 56 % = 15.680 €.
- Eigenanteil: 32.000 € − 15.680 € = 16.320 €.
Zum Vergleich drei Varianten auf derselben Kostenbasis:
| Variante | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Wie oben, Einkommen 45.000 € | 56 % | 15.680 € |
| Einkommen 28.000 € | 30 + 16 + 40 = 86 %, begrenzt auf 80 % | 22.400 € |
| Vermietetes Haus (nur Grundförderung) | 30 % | 8.400 € |
| Wie oben, aber Antrag am 01.02.2027 | 30 + 12 + 10 = 52 % auf 27.250 € | 14.170 € |
Stand: eigene Berechnung nach Merkblatt 458, gültig ab 24. September 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Die letzte Zeile zeigt den Effekt der ersten Absenkung: Bonus und Höchstbetrag sinken gleichzeitig, im Beispiel kostet ein Antrag ab Februar 2027 rund 1.500 € Zuschuss. Ob sich die Grundförderung für Wärmepumpen 2027 zusätzlich nach dem Herstellungsort richtet, ist noch offen (siehe unten). Was die Anlage danach im Betrieb kostet, hängt vor allem von Jahresarbeitszahl und Strompreis ab; dazu mehr im Beitrag über die Kosten einer Wärmepumpe.
Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft: So teilt die KfW auf
In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten wird es etwas komplizierter, weil die Boni nur für die selbst bewohnte Einheit gelten. Die KfW addiert zunächst die Höchstbeträge aller Wohneinheiten und verteilt die förderfähigen Kosten dann gleichmäßig auf die Einheiten. Erst danach werden die Sätze je Einheit angewendet.
Annahmen: Dreifamilienhaus, eine Wohnung bewohnt die Eigentümerin selbst, zwei sind vermietet; Ersatz einer 25 Jahre alten Gas-Zentralheizung durch eine Wärmepumpe mit angenommenen Gesamtkosten von 51.000 € brutto; Einkommen über 50.000 €, also kein Einkommensbonus; Antrag im Oktober 2026.
- Höchstbetrag des Gebäudes: 28.000 € + 15.000 € + 15.000 € = 58.000 €. Die Kosten von 51.000 € liegen darunter und sind voll förderfähig.
- Anteil je Wohneinheit: 51.000 € ÷ 3 = 17.000 €.
- Grundförderung für alle drei Einheiten: 51.000 € × 30 % = 15.300 €.
- Klimageschwindigkeitsbonus nur für die selbst bewohnte Einheit: 17.000 € × 16 % = 2.720 €.
- Zuschuss gesamt: 15.300 € + 2.720 € = 18.020 €.
Stand: eigene Berechnung nach Merkblatt 458, gültig ab 24. September 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften stellt in der Regel die Gemeinschaft den Basisantrag für die Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer beantragen ihre Boni anschließend über einen Zusatzantrag, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage für den Basisantrag. Wer diese Frist versäumt, verliert den Bonusanteil für seine Wohnung, auch wenn die Gemeinschaft gefördert wird. Für Etagenheizungen, die nur einen Teil des Gebäudes versorgen, setzt die KfW einen anteiligen Höchstbetrag an.
Antrag in sechs Schritten
Die Reihenfolge ist bei der Heizungsförderung für Privatpersonen nicht verhandelbar. Wer einen Schritt überspringt, riskiert den gesamten Zuschuss.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen. Sie stammt von einem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur und enthält eine 15-stellige BzA-ID.
- Vertrag mit Bedingung schließen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist, und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum.
- Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen. Bei hohem Andrang leitet die KfW in einen virtuellen Warteraum; nach dem Aufruf bleiben zehn Minuten für den Einstieg.
- Nach der Zusage beginnen. Erst jetzt dürfen die Arbeiten vor Ort starten.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) einholen. Das Fachunternehmen oder die Expertin bestätigt die Umsetzung.
- Identifizieren und Nachweise hochladen. Nach der Identifizierung (zum Beispiel per eID oder Postident) laden Sie Rechnungen und BnD hoch; die KfW zahlt in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende aus.
Unterlagen, die Sie bereithalten sollten
Die folgende Liste ist unsere Zusammenstellung aus den Anforderungen des Merkblatts; je nach Fall kann die KfW weitere Nachweise anfordern.
- 15-stellige BzA-ID aus der Bestätigung zum Antrag
- Angebot oder Vertrag mit Förderbedingung und voraussichtlichem Umsetzungsdatum
- für den Einkommensbonus: Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag
- für den Familienzuschlag: Angaben zum kindergeldberechtigten Kind
- Rechnungen mit allen Angaben nach § 14 UStG und Belege über die unbare Zahlung
- Nachweis des hydraulischen Abgleichs, zum Beispiel auf dem Formular der VdZ
- Unterlagen über Ausbau und Entsorgung der alten Heizung, wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. Die Nachweise reichen Sie spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung ein, höchstens aber sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser stellen einen Basisantrag und für die Boni innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage einen Zusatzantrag. Die Einzelheiten zum Portal und zu typischen Rückfragen beschreibt der Beitrag zum KfW-458-Antrag.
Was sich 2027 ändert: Zeitplan der Absenkungen
Die Bedingungen von Juli 2026 enthalten bereits einen festen Fahrplan. Maßgeblich ist jeweils der Tag der Antragstellung, nicht der Einbau oder die Auszahlung. Die folgende Zeitleiste haben wir aus den Angaben im Merkblatt 458 abgeleitet.
| Antrag ab | Klimageschwindigkeitsbonus | Höchstbetrag 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| 21.07.2026 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € |
| 01.08.2028 | kein Bonus | 25.000 € |
Stand: eigene Fortschreibung nach Merkblatt 458, gültig ab 24. September 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Für das erste Quartal 2027 hat die KfW zudem einen Wertschöpfungsbonus angekündigt. Danach soll die Grundförderung für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt oder zusammengebaut werden, auf 15 % sinken; für in der EU gefertigte Geräte soll der neue Bonus die bisherigen 30 % erhalten. Stand der Angaben: KfW-Seite „Anpassungen 2026“, abgerufen am 5. Oktober 2026. Bis die Regeln veröffentlicht sind, lässt sich nicht sagen, welche Geräte als „in der EU gefertigt“ gelten und wie der Nachweis aussieht. Wer jetzt plant, sollte im Angebot den Herstellungsort der Wärmepumpe erfragen.
Für die eigene Planung heißt das: Ein Antrag vor dem 1. Februar 2027 sichert die aktuellen Sätze, sofern bis dahin ein unterschriftsreifes Angebot mit Förderbedingung und eine BzA vorliegen. Weil der Bewilligungszeitraum 36 Monate beträgt, muss die Wärmepumpe nicht sofort eingebaut werden; die Arbeiten dürfen nach der Zusage beginnen. Ein überhasteter Vertrag ohne saubere Bedingung ist dagegen das größere Risiko als ein Bonusverlust von vier Prozentpunkten.
Wer eine Zusage erhalten hat, das Vorhaben aber nicht umsetzen kann, darf laut Merkblatt auf die Förderung verzichten. Ein neuer Antrag für dieselbe Maßnahme ist dann frühestens nach sechs Monaten möglich, und zwar zu den Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt gelten.
Bereits bewilligte Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurden, sind von den neuen Bedingungen nicht betroffen. Für alle späteren Anträge gilt das jeweils aktuelle Merkblatt.
Häufige Fehler bei der Heizungsförderung
Die meisten Ablehnungen haben formale Gründe. Die folgende Checkliste nennt die Punkte, die wir beim Abgleich mit dem Merkblatt als besonders fehleranfällig einschätzen.
- Vertrag unterschrieben, bevor die Bedingung zur Förderzusage drinsteht
- Arbeiten vor Ort begonnen, bevor der Antrag gestellt war
- Klimageschwindigkeitsbonus für eine Gasheizung unter 20 Jahren eingeplant
- Einkommensbonus ohne Einkommensteuerbescheide der richtigen Jahre kalkuliert
- hydraulischer Abgleich nicht beauftragt oder nicht dokumentiert
- Rechnung bar bezahlt oder ohne Pflichtangaben nach § 14 UStG
- dieselbe Kostenposition zusätzlich beim BAFA oder steuerlich nach § 35c EStG geltend gemacht
- Antragstermin knapp nach dem 1. Februar oder 1. August gelegt und dadurch Bonus verloren
Ein weiterer Punkt betrifft Gebiete mit kommunalem Wärmenetz. Hat die Gemeinde per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang festgelegt, fördert die KfW dort nur den Anschluss an das Netz, keine eigene Wärmepumpe. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, bevor Sie Angebote einholen.
Nach der Auszahlung bleiben Pflichten bestehen: Die Heizung muss zehn Jahre zweckentsprechend betrieben werden, und Sie bewahren die Unterlagen ebenso lange auf. Auszahlungen ab 3.000 € pro Kalenderjahr meldet die KfW an die Finanzbehörden. Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.
Förderung und Heizungsrecht: Wie beides zusammenhängt
Die Förderung ist von der Frage zu trennen, welche Heizung Sie überhaupt einbauen dürfen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, das bisherige Gebäudeenergiegesetz in neuer Fassung. Die einheitliche Pflicht zu 65 % erneuerbarer Wärme ist laut Bundesregierung entfallen; neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig, müssen aber schrittweise mit biogenen oder synthetischen Brennstoffen betrieben werden.
Für die Förderung bedeutet das: Eine Gasheizung selbst wird über die 458 nicht gefördert, wohl aber Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder ein Netzanschluss. Bei wasserstofffähigen Heizungen fördert die KfW nur die Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Anlage. Wer zwischen Gasheizung mit steigendem Biomethananteil und Wärmepumpe mit Zuschuss abwägt, sollte beide Varianten über die gesamte Nutzungsdauer vergleichen, einschließlich der Brennstoffpflichten ab 2029.
Was in Österreich und der Schweiz anders ist
Die KfW-Förderung gilt nur für Gebäude in Deutschland. In Österreich und in der Schweiz gibt es eigene Programme von Bund, Ländern beziehungsweise Kantonen mit anderen Sätzen, Fristen und Antragswegen. Die Zahlen dieses Beitrags lassen sich darauf nicht übertragen.
Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die Unterlagen der Förderstelle zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Fazit zur KfW-Heizungsförderung 2026
Die KfW 458 Förderung bleibt für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine alte fossile Heizung ersetzen, ein erheblicher Kostenfaktor: Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind 46 % der förderfähigen Kosten erreichbar, mit Einkommensbonus bis zu 70 oder 80 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Bonus und Höchstbetrag in festen Schritten, und der angekündigte Wertschöpfungsbonus kann die Grundförderung für Wärmepumpen verändern.
Als nächste Schritte bieten sich an: das Alter der vorhandenen Heizung und die Einkommensteuerbescheide prüfen, ein Angebot mit Förderbedingung und hydraulischem Abgleich einholen und den Antrag vor Arbeitsbeginn stellen. Ihre Zahlen können Sie mit dem KfW-458-Förderrechner durchspielen. Verbindliche Auskünfte gibt die KfW selbst, telefonisch oder über das Merkblatt 458 in der jeweils gültigen Fassung.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus auch für eine 15 Jahre alte Gasheizung?
In der Regel nicht. Bei Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen verlangt das Merkblatt 458 ein Mindestalter von 20 Jahren. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sind dagegen unabhängig vom Alter bonusfähig, wenn sie funktionstüchtig sind und Sie das Haus selbst bewohnen.
Kann ich den Zuschuss noch beantragen, wenn der Handwerker schon angefangen hat?
Nein. Der Beginn der Arbeiten vor Ort oder ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Maßgeblich ist das Merkblatt 458 in der Fassung zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Werden auch Vermieter mit der KfW 458 gefördert?
Ja, private Eigentümer vermieteter Wohngebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer und deren selbst bewohnte Wohneinheit.
Muss ich den Zuschuss versteuern?
Die KfW meldet Auszahlungen ab 3.000 € pro Kalenderjahr an die Finanzbehörden. Welche steuerlichen Folgen das im Einzelfall hat, etwa bei vermieteten Objekten, klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Eine Kombination mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen.
Amtliche Quellen & Belege
- KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (gültig ab 24.09.2026, Stand 09/2026) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- KfW: Produktseite Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- KfW: Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung (Änderungen zum 21.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- KfW: Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- KfW: Pressemitteilung vom 21.07.2026 zur angepassten BEG (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (Inkrafttreten 29.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
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