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HausEnergieKompass

Interaktives Berechnungswerkzeug

KfW 458 Förderrechner: Zuschuss für Wärmepumpen berechnen

Redaktion HausEnergieKompass Zuletzt geprüft: Quellen: 2

KfW 458 Förderrechner 2026: Zuschuss für Wärmepumpen exakt berechnen. Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus nach amtlichem Merkblatt.

KfW 458 • Interaktive Berechnung

Ihre Angaben zur Heizung

Inklusive Wärmepumpe, Zubehör, Einbau und hydraulischem Abgleich.
1. WE: 28.000,00 € Deckel; 2.–6. WE: je 15.000 €; ab 7. WE: je 8.000 €. Die förderfähigen Kosten werden gleichmäßig auf die Einheiten verteilt. Klima- und Einkommensbonus gelten nur für selbstgenutzte Einheiten, der Höchstsatz je Einheit.
Leer lassen für die Sätze bis 31.01.2027. Ab 01.02.2027 sinken Klimabonus und Höchstbetrag der ersten Wohneinheit.
Durchschnitt des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung (laut Steuerbescheid).
Berechneter Zuschuss (KfW 458)56 % Fördersatz
15.680,00 €Staatlicher Investitionszuschuss (nicht rückzahlbar)
Kostenaufteilung (brutto)Verteilung der Heizungskosten: Zuschuss und EigenanteilZuschuss: 15.680,00 €, Eigenanteil: 12.320,00 €56 %44 %
KfW-Zuschuss: 15.680,00 €Eigenanteil: 12.320,00 €
Förderfähige Kosten (gedeckelt):28.000,00 €
Grundförderung:30 %
Klimageschwindigkeitsbonus:+16 %
Einkommensbonus:+10 %
Verbleibender Eigenanteil:12.320,00 €

Hinweis zu Berechnungsgrenzen: Förderfähig sind nur die vom Fachbetrieb bestätigten und abgerechneten Bruttokosten.

Offizielle Förderbedingungen bei der KfW einsehen (kfw.de) ↗

Datenstand: 24. September 2026 (KfW Merkblatt 600 000 5131). Angaben ohne Gewähr.

Szenario-Vergleich: Förderung mit und ohne Einkommensbonus

Die Fördersumme variiert erheblich je nach Haushaltsjahreseinkommen. Hier sehen Sie den Unterschied zwischen der Basisförderung und dem maximalen Einkommensbonus für Ihre gewählten Kosten.

Szenario 1: BasisförderungOhne Einkommensbonus (zvE > 50.000 €)
12.880,00 €
Fördersatz: 46 % • Eigenanteil: 15.120,00 €
Szenario 2: Maximaler BonusMit Einkommensbonus (zvE ≤ 30.000 €)
22.400,00 €
Fördersatz: 80 % • Eigenanteil: 5.600,00 €
Sensitivität: Ohne Einkommensbonus 12.880,00 €, mit Einkommensbonus (zvE 30.000,00 €) 22.400,00 €. Differenz 9.520,00 € (34 Prozentpunkte). Der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) gilt bis zum 31.01.2027 und sinkt danach halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte; der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt gleichzeitig um 750 €.

Was wird berechnet?

Der KfW-458-Förderrechner ermittelt den rechtssicheren staatlichen Zuschussbetrag für den Austausch einer alten Heizungsanlage durch eine klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Er berücksichtigt die Grundförderung von 30 Prozent, den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, den einkommensabhängigen Bonus von bis zu 40 Prozent sowie die gesetzliche Deckelung der förderfähigen Gesamtkosten je nach Anzahl der Wohneinheiten.

Annahmen & Berechnungsgrundlagen

Parameter Wert Einheit Quelle / Status Zuletzt geprüft
Grundförderung für Wohngebäude 30 % KfW Merkblatt 458 (Stand 09/2026, Bestellnummer 600 000 5131) 24.09.2026
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % KfW Merkblatt 458 (Gültig bis 31.01.2027, danach halbjährliche Degression) 24.09.2026
Einkommensbonus bis zu 40 % KfW Merkblatt 458 (Stufen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zvE) 24.09.2026
Familienzuschlag für Haushalte mit Kind +10.000 € KfW Merkblatt 458 (Erhöhung der Einkommensgrenzen je Haushalt mit Kind) 24.09.2026
Höchstbetrag förderfähige Kosten (1. WE) 28.000 € KfW Merkblatt 458 (Einfamilienhaus / 1. Wohneinheit; sinkt ab 01.02.2027) 24.09.2026
Höchstbetrag für weitere Wohneinheiten 15.000 / 8.000 € KfW Merkblatt 458 (15.000 € für 2.–6. WE, 8.000 € ab 7. WE) 24.09.2026
Förderhöchstsatz (Obergrenze) 70 (bzw. 80) % KfW Merkblatt 458 (Grundsätzlich max. 70 %; bis zu 80 % mit Einkommensbonus bis 30.000 €) 24.09.2026
Mindestinvestitionssumme 300 € brutto KfW Merkblatt 458 Technische Mindestanforderungen 24.09.2026

Methode in Worten

1

Zuerst wird der geltende Förderhöchstbetrag ermittelt: Für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes sind 28.000 Euro förderfähig, für die zweite bis sechste jeweils weitere 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.

2

Anschließend werden die tatsächlichen Investitionskosten auf diesen Höchstbetrag gedeckelt. Liegen die Gesamtkosten unter dem Deckel, bildet der tatsächliche Rechnungsbetrag die Bemessungsgrundlage.

3

Danach werden die anwendbaren Fördersätze summiert: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (bei förderfähigem Heizungstausch durch Selbstnutzer) plus bis zu 40 Prozent Einkommensbonus.

4

Zuletzt wird die Summe der Fördersätze auf den Förderhöchstsatz (grundsätzlich 70 Prozent, bei geringem Einkommen bis 80 Prozent) begrenzt und mit den förderfähigen Kosten multipliziert, um den Auszahlungsbetrag zu errechnen.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Austausch einer alten Gasheizung

Ein selbstnutzendes Eigentümer-Ehepaar ohne Kinder (zu versteuerndes Einkommen: 48.000 Euro) tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. Gesamtkosten inklusive Montage und Zubehör: 32.000 Euro brutto.

Tatsächliche Investitionskosten
32.000 € Annahme für typisches Einfamilienhaus inklusive Fachhandwerkerleistungen
Förderfähige Kosten (gedeckelt)
28.000 € Amtlicher Förderhöchstbetrag für die 1. Wohneinheit (KfW Merkblatt 458)
Grundförderung (30 %)
8.400 € 30 % von 28.000 € förderfähigen Kosten
Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)
4.480 € 16 % für den Austausch einer über 20 Jahre alten Gasheizung durch Selbstnutzer
Einkommensbonus (10 %)
2.800 € 10 % für zu versteuerndes Einkommen zwischen 40.000 € und 50.000 €
Effektiver Gesamtzuschuss (56 %)
15.680 € Summe der Fördersätze liegt unter dem Höchstsatz von 70 %
Verbleibender Eigenanteil
16.320 € 32.000 € Gesamtkosten abzüglich 15.680 € KfW-Zuschuss

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die maximale Fördersumme für ein Einfamilienhaus?

Für die erste Wohneinheit sind maximal 28.000 Euro an Investitionskosten förderfähig. Bei einem Höchstsatz von 70 Prozent beträgt der Zuschuss bis zu 19.600 Euro, bei Vorliegen des Einkommensbonus (bis 80 Prozent) maximal 22.400 Euro.

Wer hat Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus?

Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 16 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie bei mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen.

Wie wirkt sich ein Kind auf die Einkommensgrenze aus?

Bei mindestens einem minderjährigen Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 Euro Familienzuschlag.

Gibt es eine Mindestinvestitionssumme für den Antrag?

Ja, nach den technischen Mindestanforderungen der KfW muss die förderfähige Brutto-Investitionssumme mindestens 300 Euro betragen, damit ein Zuschuss bewilligt wird.

Amtliche Quellen & Belege

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