Interaktives Berechnungswerkzeug
KfW 458 Förderrechner: Zuschuss für Wärmepumpen berechnen
KfW 458 Förderrechner 2026: Zuschuss für Wärmepumpen exakt berechnen. Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus nach amtlichem Merkblatt.
Ihre Angaben zur Heizung
Hinweis zu Berechnungsgrenzen: Förderfähig sind nur die vom Fachbetrieb bestätigten und abgerechneten Bruttokosten.
Offizielle Förderbedingungen bei der KfW einsehen (kfw.de) ↗
Datenstand: 24. September 2026 (KfW Merkblatt 600 000 5131). Angaben ohne Gewähr.
Szenario-Vergleich: Förderung mit und ohne Einkommensbonus
Die Fördersumme variiert erheblich je nach Haushaltsjahreseinkommen. Hier sehen Sie den Unterschied zwischen der Basisförderung und dem maximalen Einkommensbonus für Ihre gewählten Kosten.
Was wird berechnet?
Der KfW-458-Förderrechner ermittelt den rechtssicheren staatlichen Zuschussbetrag für den Austausch einer alten Heizungsanlage durch eine klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Er berücksichtigt die Grundförderung von 30 Prozent, den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, den einkommensabhängigen Bonus von bis zu 40 Prozent sowie die gesetzliche Deckelung der förderfähigen Gesamtkosten je nach Anzahl der Wohneinheiten.
Annahmen & Berechnungsgrundlagen
| Parameter | Wert | Einheit | Quelle / Status | Zuletzt geprüft |
|---|---|---|---|---|
| Grundförderung für Wohngebäude | 30 | % | KfW Merkblatt 458 (Stand 09/2026, Bestellnummer 600 000 5131) | 24.09.2026 |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 | % | KfW Merkblatt 458 (Gültig bis 31.01.2027, danach halbjährliche Degression) | 24.09.2026 |
| Einkommensbonus | bis zu 40 | % | KfW Merkblatt 458 (Stufen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zvE) | 24.09.2026 |
| Familienzuschlag für Haushalte mit Kind | +10.000 | € | KfW Merkblatt 458 (Erhöhung der Einkommensgrenzen je Haushalt mit Kind) | 24.09.2026 |
| Höchstbetrag förderfähige Kosten (1. WE) | 28.000 | € | KfW Merkblatt 458 (Einfamilienhaus / 1. Wohneinheit; sinkt ab 01.02.2027) | 24.09.2026 |
| Höchstbetrag für weitere Wohneinheiten | 15.000 / 8.000 | € | KfW Merkblatt 458 (15.000 € für 2.–6. WE, 8.000 € ab 7. WE) | 24.09.2026 |
| Förderhöchstsatz (Obergrenze) | 70 (bzw. 80) | % | KfW Merkblatt 458 (Grundsätzlich max. 70 %; bis zu 80 % mit Einkommensbonus bis 30.000 €) | 24.09.2026 |
| Mindestinvestitionssumme | 300 | € brutto | KfW Merkblatt 458 Technische Mindestanforderungen | 24.09.2026 |
Methode in Worten
Zuerst wird der geltende Förderhöchstbetrag ermittelt: Für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes sind 28.000 Euro förderfähig, für die zweite bis sechste jeweils weitere 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.
Anschließend werden die tatsächlichen Investitionskosten auf diesen Höchstbetrag gedeckelt. Liegen die Gesamtkosten unter dem Deckel, bildet der tatsächliche Rechnungsbetrag die Bemessungsgrundlage.
Danach werden die anwendbaren Fördersätze summiert: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (bei förderfähigem Heizungstausch durch Selbstnutzer) plus bis zu 40 Prozent Einkommensbonus.
Zuletzt wird die Summe der Fördersätze auf den Förderhöchstsatz (grundsätzlich 70 Prozent, bei geringem Einkommen bis 80 Prozent) begrenzt und mit den förderfähigen Kosten multipliziert, um den Auszahlungsbetrag zu errechnen.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Austausch einer alten Gasheizung
Ein selbstnutzendes Eigentümer-Ehepaar ohne Kinder (zu versteuerndes Einkommen: 48.000 Euro) tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. Gesamtkosten inklusive Montage und Zubehör: 32.000 Euro brutto.
- Tatsächliche Investitionskosten
- 32.000 € Annahme für typisches Einfamilienhaus inklusive Fachhandwerkerleistungen
- Förderfähige Kosten (gedeckelt)
- 28.000 € Amtlicher Förderhöchstbetrag für die 1. Wohneinheit (KfW Merkblatt 458)
- Grundförderung (30 %)
- 8.400 € 30 % von 28.000 € förderfähigen Kosten
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)
- 4.480 € 16 % für den Austausch einer über 20 Jahre alten Gasheizung durch Selbstnutzer
- Einkommensbonus (10 %)
- 2.800 € 10 % für zu versteuerndes Einkommen zwischen 40.000 € und 50.000 €
- Effektiver Gesamtzuschuss (56 %)
- 15.680 € Summe der Fördersätze liegt unter dem Höchstsatz von 70 %
- Verbleibender Eigenanteil
- 16.320 € 32.000 € Gesamtkosten abzüglich 15.680 € KfW-Zuschuss
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die maximale Fördersumme für ein Einfamilienhaus?
Für die erste Wohneinheit sind maximal 28.000 Euro an Investitionskosten förderfähig. Bei einem Höchstsatz von 70 Prozent beträgt der Zuschuss bis zu 19.600 Euro, bei Vorliegen des Einkommensbonus (bis 80 Prozent) maximal 22.400 Euro.
Wer hat Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus?
Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 16 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie bei mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen.
Wie wirkt sich ein Kind auf die Einkommensgrenze aus?
Bei mindestens einem minderjährigen Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 Euro Familienzuschlag.
Gibt es eine Mindestinvestitionssumme für den Antrag?
Ja, nach den technischen Mindestanforderungen der KfW muss die förderfähige Brutto-Investitionssumme mindestens 300 Euro betragen, damit ein Zuschuss bewilligt wird.
Amtliche Quellen & Belege
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