Heizungsförderung Österreich: Bund und Länder
Wer in Österreich eine Öl- oder Gasheizung ersetzt, konnte sich lange auf die Bundesförderung verlassen. 2026 ist das anders: Die Mittel des Bundes sind vergeben, die Länder fördern weiter. Dieser Überblick zur Heizungsförderung Österreich zeigt, was beim Bund gilt, was für 2027 angekündigt ist und welche Landesförderung Sie in Ihrem Bundesland nutzen können. Alle Angaben haben wir am 5. Oktober 2026 auf den offiziellen Seiten geprüft.
Welche Förderungen für Ihr Vorhaben in Frage kommen, prüfen Sie mit dem Förder-Check für Österreich.
Heizungsförderung Österreich: der Stand beim Bund
Die zentrale Bundesförderung für den Heizungstausch ist die Sanierungsoffensive des Klimaministeriums (BMLUK), abgewickelt von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Sie bestand 2026 aus zwei Teilen: dem Kesseltausch für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung und dem Sanierungsbonus für die thermische Sanierung. Für 2026 standen insgesamt höchstens 360 Mio. Euro bereit.
| Bundesförderung | Status | Seit |
|---|---|---|
| Sanierungsbonus 2026 | eingestellt, keine neuen Registrierungen | 2. Februar 2026 |
| Kesseltausch 2026 | Mittel ausgeschöpft, keine neuen Registrierungen | Juli 2026 |
| Sauber Heizen für Alle 2026 | beendet, keine neuen Registrierungen | 10. Juli 2026 |
Stand: sanierungsoffensive.gv.at, BMLUK-Presseinformation vom Juli 2026, umweltfoerderung.at und Land Niederösterreich; geprüft am 5. Oktober 2026.
Wichtig für alle, die sich rechtzeitig registriert haben: Bestehende Registrierungen und Anträge bleiben gültig und werden weiterbearbeitet. Beim Kesseltausch muss der Antrag nach Umsetzung innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung eingehen (laut Transparenzportal); dieselbe Frist nennt das Land Niederösterreich für „Sauber Heizen für Alle“. Den Status Ihres Antrags sehen Sie im Portal KPC-Online.
Laut BMLUK stiegen mit der Sanierungsoffensive 2026 rund 53.000 Haushalte von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Alternativen um. Der Kesseltausch förderte nach oesterreich.gv.at höchstens 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten und war mit Landesförderungen kombinierbar.
Was für 2027 angekündigt ist
Im Juli 2026 hat das BMLUK angekündigt, dass für die Sanierungsoffensive 2027 wieder 360 Mio. Euro zur Verfügung stehen sollen. Erstmals soll es getrennte Budgets geben:
| Teil der Sanierungsoffensive 2027 | Angekündigtes Budget |
|---|---|
| Thermisch-energetische Sanierung | 181 Mio. Euro |
| Kesseltausch | 179 Mio. Euro |
| Gesamt | 360 Mio. Euro |
Stand: BMLUK-Presseinformation vom Juli 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Der Kesseltausch soll so gestaltet werden, dass die Mittel möglichst durchgängig abrufbar sind. Die Sanierungsförderung soll auf einen Finanzierungszuschuss umgestellt werden. Die konkreten Bedingungen wollte das Ministerium nach eigener Aussage im Sommer mit den Ländern erarbeiten und im Herbst vorstellen. Bis zum 5. Oktober 2026 waren weder Förderhöhen noch Bedingungen noch der Starttermin für Registrierungen veröffentlicht. Die Energie- und Umweltagentur NÖ schreibt mit Stand Juli 2026 ebenfalls, dass nicht bekannt ist, ab wann Registrierungen für 2027 möglich sind.
Für Ihre Planung heißt das: Wer erst 2027 tauscht, kann auf den Bund hoffen, aber nicht fest mit einem Betrag rechnen. Bei der Bundesförderung 2026 lief das Verfahren in Schritten: zuerst die Registrierung, dann Umsetzung und Antrag. Fragen Sie vor der Auftragsvergabe nach, welche Reihenfolge 2027 gilt.
Die Bedingungen von 2026 als Orientierung
Ob der Kesseltausch 2027 dieselben technischen Regeln hat, ist offen. Die Bedingungen von 2026 zeigen aber, worauf Sie bei der Planung achten sollten, zumal viele Länder ähnliche Anforderungen stellen:
- Vorrang Fernwärme: Gefördert wurde in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- oder Fernwärme. Eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung kam zum Zug, wenn der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar war. Unzumutbar hieß: Das Alternativsystem kostet mindestens 25 % weniger als der Fernwärmeanschluss.
- Wärmepumpen: EHPA-Gütesiegel, Kältemittel mit einem GWP-Wert von höchstens 750; bei einem GWP über 150 wurde die Förderung um 20 % gekürzt. Die Vorlauftemperatur durfte 55 °C nicht überschreiten.
- Größe und Ausführung: Im Ein- und Zweifamilienhaus nur Anlagen unter 100 kW, eingebaut von einem befugten Fachbetrieb; keine Eigenregie und keine gebrauchten Anlagen.
- Förderfähige Kosten: Wärmepumpe, Wärmequelle (zum Beispiel Bohrung), Speicher, Regelung, Elektroinstallation sowie Demontage und Entsorgung des alten Kessels und Tanks; nicht dagegen die Wärmeverteilung im Gebäude wie Heizkörper oder Rohrleitungen.
- Stichtag: Lieferungen und Leistungen wurden ab dem 3. Oktober 2025 anerkannt.
Stand: Sanierungsoffensive, „Förderungsfähige Kosten – Kesseltausch 2026“, und Transparenzportal; geprüft am 5. Oktober 2026.
Ein Hinweis aus derselben Unterlage betrifft auch 2027 direkt: Nach der EU-F-Gase-Verordnung dürfen Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW mit einem Kältemittel-GWP über 150 nur bis spätestens 1. Jänner 2027 in Verkehr gebracht werden. Fragen Sie beim Angebot nach dem Kältemittel.
Welche Länder 2026 fördern
klimaaktiv weist darauf hin, dass für den Kesseltausch weiterhin zahlreiche Landesförderungen zur Verfügung stehen. Die Länder fördern unterschiedlich: als fixe Pauschale, als Prozentsatz der Kosten oder über die Wohnbauförderung. Die Tabelle fasst die Programme für Privatpersonen in Ein- und Zweifamilienhäusern zusammen.
| Land | Programm | Förderung (Auszug) | Laufzeit / Hinweis |
|---|---|---|---|
| Burgenland | Sonderförderaktion Heizungstausch 2026 | 30 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 2.000 € Basisbetrag; Sozialzuschlag 500 € | 01.01.–31.12.2026; Antrag bis 12 Monate nach Rechnung, spätestens 31.01.2027 |
| Kärnten | Austausch fossiler Heizanlagen 2026–2028 | Einmalzuschuss bis 3.000 € je Wohnung; Solarbonus 1.500 € | verlangt KPC-Schreiben „Auszahlung der Förderung“ |
| Niederösterreich | Eigenheimsanierung | Annuitätenzuschuss 4 % der förderungsfähigen Kosten; Zusatzpunkte für Wärmepumpe und Umstieg | über Wohnbauförderung |
| Oberösterreich | Wärmepumpen, Fernwärme, Solar | Luft-Wärmepumpe 100 €/kW, höchstens 1.700 €; Erdwärme bis 170 €/kW, höchstens 2.800 € | 01.01.–31.12.2026, nach Maßgabe der Mittel |
| Salzburg | Erneuerbare Zentralheizungen | Direktzuschuss 3.000 €, höchstens 40 % der Kosten | Antrag nach Umsetzung |
| Steiermark | Tausch erneuerbar betriebener Heizungen | Pauschale je Technologie, höchstens 30 % der Kosten | nur Ersatz von Biomassekesseln und Wärmepumpen ab 15 Jahren; 01.03.–31.12.2026 |
| Tirol | Wohnhaussanierung: Wärmepumpenheizung | 25 % Einmalzuschuss oder 35 % Annuitätenzuschuss | Baubewilligung älter als 10 Jahre |
| Vorarlberg | Richtlinie Heizungstausch 2026 | Basis 2.000 € plus 1.000 € Bonus bei Ersatz fossil; Luft-Wärmepumpe 50 % davon; höchstens 25 % der Kosten | 01.01.–31.12.2026; Antrag bis 6 Monate nach Inbetriebnahme |
| Wien | Errichtung und Umstellung von Heizanlagen | 35 % der Kosten, höchstens 8.000 € (Eigenheim); plus 4.000 € bei Geothermie, Grundwasser oder Abwärme | Rechnung höchstens 6 Monate vor Antrag |
Stand: Websites und Richtlinien der Länder; geprüft am 5. Oktober 2026. Alle Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel.
Viele Gemeinden fördern zusätzlich. Diese Programme sind hier nicht erfasst; Auskunft gibt Ihr Gemeindeamt oder die Energieberatung Ihres Landes.
Die Länder im Detail
Burgenland
Das Land fördert den Tausch eines fossilen Heizsystems in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern im Eigentum. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 30 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 2.000 Euro. Einen Sozialzuschlag von 500 Euro gibt es auf Antrag, wenn das Netto-Jahreshaushaltseinkommen aller volljährigen Personen im Haushalt 43.000 Euro nicht übersteigt. Für eine Warmwasser-Wärmepumpe in Verbindung mit einer Biomasse-Zentralheizung kommt ein Bonus von höchstens 300 Euro dazu. Wer die Einkommensgrenzen von „Sauber Heizen für Alle“ einhält, erhält höchstens 3.500 Euro, dann ohne weitere Zuschläge. Der Tausch muss 2026 erfolgen; den Antrag stellen Sie bis 12 Monate nach dem Rechnungsdatum, spätestens bis 31. Jänner 2027.
Kärnten
Kärnten fördert die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger in Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen. Der Einmalzuschuss beträgt bis zu 3.000 Euro je Wohnung. Wer gleichzeitig eine thermische Solaranlage mit mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche errichtet, erhält zusätzlich 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind auch Mieterinnen und Mieter. Als erforderliche Unterlage nennt das Land das Schreiben „Auszahlung der Förderung“ der KPC. Ob ein Antrag ohne Bundesförderung möglich ist, geht aus der Seite des Landes (Stand 5. Oktober 2026) nicht hervor; fragen Sie vor dem Auftrag bei der Abteilung 1 nach.
Niederösterreich
Die Aktion „Sauber Heizen für Alle“ ist in Niederösterreich seit dem 10. Juli 2026 für Neuregistrierungen geschlossen. Wer registriert ist, hat ab der Registrierung 9 Monate Zeit für Umsetzung und Antrag. Als Landesförderung bleibt die Eigenheimsanierung: Das Land gewährt einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderungsfähigen Kosten zu einem Sanierungsdarlehen. Für eine Wärmepumpe gibt es 15 Zusatzpunkte, für den Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie weitere 5 Punkte. Die Punkte erhöhen die förderungsfähigen Kosten des gesamten Sanierungsprojekts. Beratung bietet die Energieberatung NÖ.
Oberösterreich
Oberösterreich fördert Privatpersonen, die in ihrem Hauptwohnsitz mit höchstens zwei Wohnungen einen fossilen Wärmeerzeuger durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss ersetzen oder erstmals eine thermische Solaranlage errichten.
| Maßnahme | Förderung |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 100 €/kW Nennwärmeleistung, höchstens 1.700 € |
| Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe (hohe Effizienz) | 170 €/kW, höchstens 2.800 € |
| Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe (niedrigere Effizienzstufe) | 100 €/kW, höchstens 1.700 € |
| Anschluss an Fern- oder Nahwärme | 140 €/kW Anschlussleistung, höchstens 2.800 € |
| Thermische Solaranlage 6 bis 10 m² | Pauschal 1.750 € |
Stand: Land Oberösterreich, Laufzeit 1. Jänner bis 31. Dezember 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Die Landesförderung ist auf 50 % der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt. Bundesmittel dürfen Sie zusätzlich nutzen, eine zweite Landesförderung nicht. Den Antrag stellen Sie nach Durchführung; anerkannt werden Rechnungen ab 1. Jänner 2024. Wichtige Bedingungen für Wärmepumpen: wassergetragenes Heizsystem, hydraulischer Abgleich, eine maximale Vorlauftemperatur von 55 °C und eine von drei Zusatzbedingungen (Photovoltaik ab 3 kW, thermische Solaranlage ab 6 m² oder zehn Jahre Ökostrom). Ist ein Anschluss an ein erneuerbares Nah- oder Fernwärmenetz möglich, gibt es keine Wärmepumpenförderung. Biomasseheizungen fördert die Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
Salzburg
Das Land Salzburg fördert in bestehenden Gebäuden den Anschluss an Nah- oder Fernwärme sowie Biomasse-Zentralheizungen und Wärmepumpen mit wassergeführter Heizverteilung. Vorrang hat die Fernwärme; nur wenn der Anschluss nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wird ein anderes System gefördert. Der Direktzuschuss beträgt 3.000 Euro, höchstens 40 % der förderungsrelevanten Kosten. In Kombination mit Bundesförderungen erhöht sich die Förderung um die Bundesmittel; Land und Bund zusammen sind auf 75 % begrenzt. Die Vorlauftemperatur einer Wärmepumpe darf 55 °C nicht überschreiten. Ersetzt die neue Anlage eine erneuerbare Heizung, stellen Sie den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung.
Steiermark
Das auf der Website des Landes beschriebene Programm betrifft den Ersatz von mindestens 15 Jahre alten Biomassekesseln und Wärmepumpen durch effizientere erneuerbare Systeme oder Fernwärme, nicht den Umstieg von Öl oder Gas. Gefördert wird mit einer Pauschale je Technologie, höchstens 30 % der förderungsfähigen Kosten. Das Budget für 2026 beträgt 700.000 Euro; am 22. September 2026 waren laut Land noch 31 % verfügbar. Anträge sind vom 1. März bis längstens 31. Dezember 2026 möglich, die Umsetzung muss binnen 9 Monaten erfolgen. Eine eigene Landesförderung für den Ersatz fossiler Heizungen außerhalb von „Sauber Heizen für Alle“ haben wir für diesen Überblick nicht verifiziert; Auskunft gibt die Fachabteilung Energie und Wohnbau.
Tirol
Tirol fördert im Rahmen der Wohnhaussanierung den Tausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe als Hauptheizung in einem bestehenden Wohnhaus. Die Baubewilligung muss älter als 10 Jahre sein. Die Vorlauftemperatur darf bei Luft-Wasser-Wärmepumpen 50 °C und bei Sole- oder Wasser-Wärmepumpen 55 °C nicht überschreiten. Sie wählen zwischen einem Einmalzuschuss von 25 % der förderbaren Kosten und einem Annuitätenzuschuss von 35 % der Anfangsbelastung eines Bankkredits. Die förderbaren Kosten sind gedeckelt, zum Beispiel unter 50 kW bei 21.300 Euro für Luft- und 37.300 Euro für Erdreich- oder Wasser-Wärmepumpen. Das Land hatte im Jänner 2025 eine Verlängerung von „Sauber Heizen für alle“ bis Ende 2027 angekündigt; die Bundesaktion 2026 nimmt seit Juli 2026 aber keine neuen Registrierungen an.
Vorarlberg
Die Richtlinie Heizungstausch 2026 fördert Holzheizungen, Nahwärmeanschlüsse und Wärmepumpen in bestehenden Wohnbauten, unabhängig von Einkommen und Objektgröße. Bei Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen beträgt die Basisförderung 2.000 Euro; wird ein fossiles System oder eine Elektrodirektheizung ersetzt, kommt ein Bonus von 1.000 Euro hinzu. Für Luft-Wärmepumpen gilt die Hälfte dieser Sätze. Insgesamt sind höchstens 25 % der förderfähigen Kosten möglich. Den Antrag stellen Sie spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme; die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026. Laut Land ist die Förderung mit dem Bundes-Kesseltausch kombinierbar.
Wien
Die Stadt Wien fördert die Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme wie Fernwärme, Wärmepumpen oder Biomasse. Bei Eigenheimen beträgt der Zuschuss 35 % der Kosten, höchstens 8.000 Euro; für Geothermie, Grundwasser oder Abwärme gibt es zusätzlich 4.000 Euro. Bei Wohnungen sind höchstens 15.000 Euro förderbar, also höchstens 5.250 Euro Zuschuss. Wärmepumpen müssen in der Produktdatenbank gelistet sein und dürfen eine Vorlauftemperatur von höchstens 40 °C bereitstellen. Für Wärmepumpen und Biomasse verlangt die Stadt eine Bestätigung von Wien Energie, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist. Rechnungen dürfen höchstens 6 Monate vor dem Antrag liegen. Zusätzlich können Mieter und Eigentümer bis zu 1.500 Euro erhalten, wenn sie am Hauptwohnsitz vollständig auf Gas verzichten und den Gasanschluss abmelden.
Beispielrechnungen
Annahmen (Beispielwerte): Austausch einer Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 12 kW Nennwärmeleistung in einem Einfamilienhaus; förderungsfähige Nettokosten 24.000 Euro; keine Bundesförderung, weil 2026 keine Registrierung mehr möglich ist.
| Land | Rechnung | Landesförderung |
|---|---|---|
| Oberösterreich | 12 kW × 100 € = 1.200 €; unter 1.700 € und unter 50 % | 1.200 € |
| Salzburg | Pauschale 3.000 €; 40 % von 24.000 € = 9.600 € | 3.000 € |
| Vorarlberg | (2.000 € + 1.000 €) × 50 % = 1.500 €; 25 % von 24.000 € = 6.000 € | 1.500 € |
| Tirol | Kosten gedeckelt auf 21.300 €; × 25 % Einmalzuschuss | 5.325 € |
| Wien | 24.000 € × 35 % = 8.400 €; Deckel 8.000 € | 8.000 € |
| Burgenland | 24.000 € × 30 % = 7.200 €; Deckel 2.000 € | 2.000 € |
Stand: eigene Berechnung nach den Richtlinien der Länder; geprüft am 5. Oktober 2026. Technische Bedingungen wie Vorlauftemperatur und Gütesiegel sind als erfüllt angenommen.
Die Unterschiede sind groß: Zwischen 1.200 und 8.000 Euro liegt die Landesförderung im Beispiel. In Wien käme beim vollständigen Gasausstieg der Bonus bis 1.500 Euro hinzu, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Mit einer Erdwärmepumpe steigen die Beträge in Oberösterreich und Wien deutlich.
Antrag: worauf Sie achten sollten
- Reihenfolge prüfen: Manche Länder fördern erst nach Umsetzung (Oberösterreich, Salzburg), andere verlangen eine Registrierung oder Antragstellung vorab (Steiermark: Umsetzung binnen 9 Monaten ab Antrag). Beim Bund kam 2026 die Registrierung vor dem Antrag.
- Fernwärme klären: Oberösterreich, Salzburg und Wien sowie der Bundes-Kesseltausch 2026 geben dem Fernwärmeanschluss Vorrang oder verlangen eine Bestätigung, dass er nicht möglich ist.
- Technik nachweisen: Gütesiegel, Produktdatenbank, Vorlauftemperatur, Kältemittel: Lassen Sie sich die Förderfähigkeit vom Installateur schriftlich bestätigen.
- Altanlage entsorgen: Viele Programme verlangen, dass der fossile Kessel außer Betrieb genommen und fachgerecht entsorgt wird, etwa Oberösterreich, Vorarlberg und das Burgenland; in Vorarlberg muss bei Öl auch der Tank entfernt werden.
- Fristen notieren: Antragsfristen nach Rechnung oder Inbetriebnahme liegen meist zwischen 6 und 12 Monaten.
- Energieausweis bereithalten: Für die Wahl des Systems und für viele Förderungen hilft der Heizwärmebedarf aus dem Energieausweis in Österreich.
Vor dem Antrag: das passende System wählen
Die Förderung hängt fast überall an technischen Bedingungen, vor allem an der Vorlauftemperatur. Laut klimaaktiv entfallen in einem Haushalt durchschnittlich bis zu 70 Prozent der gesamten Energie auf das Heizen; die Wahl des Systems wirkt also lange nach. klimaaktiv schreibt auch, dass moderne Wärmepumpen bei Vorlauftemperaturen bis 55 °C ähnlich effizient arbeiten wie früher bei 40 °C und dass Lüfter an bestehenden Heizkörpern die Wärmeabgabe erhöhen können. Wien verlangt für die Förderung allerdings höchstens 40 °C, Tirol bei Luft-Wärmepumpen 50 °C.
Viele Energieberatungsstellen der Länder bieten gegen einen kleinen Kostenbeitrag einen verkaufsunabhängigen Heizungscheck an. Mit dem AEA-Kostencheck auf klimaaktiv können Sie ein Angebot mit aktuellen Marktpreisen vergleichen. Beides hilft, bevor Sie einen Auftrag erteilen und Förderfristen zu laufen beginnen.
Häufige Fehler
- Auf den Bund warten und Landesfristen verpassen: Mehrere Landesprogramme enden am 31. Dezember 2026.
- Bundesförderung 2027 schon fest einplanen: Bedingungen und Höhe sind offen.
- Vor der Prüfung bestellen: Ohne Klärung der Fernwärme oder der Gerätedaten kann die Förderung entfallen.
- Zwei Landesförderungen kombinieren: In Oberösterreich ist das ausdrücklich ausgeschlossen.
- Gemeindeförderung übersehen: Viele Gemeinden fördern zusätzlich; fragen Sie beim Gemeindeamt.
Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen denken
Eine Wärmepumpe verbraucht Strom. Wer gleichzeitig eine Photovoltaikanlage plant, kann einen Teil davon selbst erzeugen; in Oberösterreich ist eine PV-Anlage ab 3 kW sogar eine der möglichen Förderbedingungen. Welche Kosten auf Sie zukommen, erklärt der Beitrag zur Photovoltaik in Österreich. Für die Anlage selbst gibt es den EAG-Investitionszuschuss. Wer Strom mit Nachbarn teilen möchte, findet die Schritte im Beitrag Energiegemeinschaft gründen.
Fazit zur Heizungsförderung in Österreich
Der Bund fördert 2026 keine neuen Heizungstausche mehr; für 2027 sind 179 Mio. Euro für den Kesseltausch angekündigt, aber noch ohne Bedingungen und Starttermin. Die Länder bleiben die wichtigste Quelle: von 1.200 Euro bis 8.000 Euro im Beispiel, je nach Land und Technik. Prüfen Sie zuerst das Programm Ihres Landes und dessen Fristen, dann die Gemeinde. Ihre Möglichkeiten rechnen Sie im Förder-Check für Österreich durch. Verbindlich Auskunft geben die Förderstelle Ihres Landes und für Bundesmittel die KPC; eine unabhängige Beratung bietet die Energieberatung Ihres Bundeslandes.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich den Kesseltausch 2026 noch beim Bund beantragen?
Nein. Die Sanierungsoffensive nimmt seit Juli 2026 keine neuen Registrierungen mehr an, weil die Mittel ausgeschöpft sind. Bestehende Registrierungen und Anträge bleiben gültig und werden weiterbearbeitet. Stand: 5. Oktober 2026.
Wann startet der Kesseltausch 2027?
Das steht noch nicht fest. Das Klimaministerium hat im Juli 2026 für 2027 insgesamt 360 Mio. Euro angekündigt, davon 179 Mio. Euro für den Kesseltausch, und die Vorstellung der Details für den Herbst in Aussicht gestellt. Bis 5. Oktober 2026 waren Förderbedingungen und Registrierungsstart nicht veröffentlicht.
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
In den meisten Ländern ja, oft mit einer Obergrenze für die Gesamtförderung. Oberösterreich etwa erlaubt Bundesmittel zusätzlich, aber keine zweite Landesförderung. Salzburg begrenzt Land und Bund zusammen auf 75 Prozent der Kosten. Prüfen Sie die Richtlinie Ihres Landes.
Gibt es noch Förderungen für einkommensschwache Haushalte?
Die Bundesaktion „Sauber Heizen für Alle“ 2026 nimmt seit 10. Juli 2026 keine neuen Registrierungen an. Einige Länder haben eigene Sozialzuschläge, etwa das Burgenland mit 500 Euro bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommen bis 43.000 Euro. Fragen Sie bei der Landesförderstelle nach.
Amtliche Quellen & Belege
- Sanierungsoffensive des Bundes (BMLUK/KPC): Ende der Antragsmöglichkeit 2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- BMLUK: Sanierungsoffensive 2026 – alle Fördermittel abgeholt; Mittel im Budget 2027/28 (Juli 2026) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- oesterreich.gv.at: Sanierungsoffensive 2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- umweltfoerderung.at (KPC): Sauber Heizen für Alle 2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Sanierungsoffensive: Förderungsfähige Kosten – Kesseltausch 2026 (PDF) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Transparenzportal: Umweltförderung – Kesseltausch 2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- klimaaktiv: Heizung tauschen (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Land Burgenland: Sonderförderaktion Heizungstausch 2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Land Kärnten: Austausch fossiler Heizanlagen 2026–2028 (BW-L129) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Land Niederösterreich: Sauber Heizen für Alle 2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Energie- und Umweltagentur NÖ: Förderungen für Heizung und thermische Solaranlagen (Stand Juli 2026) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Land Oberösterreich: Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Land Salzburg: Erneuerbare Zentralheizungen (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Land Steiermark: Förderung des Tausches erneuerbar betriebener Heizungssysteme (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Land Tirol: Wärmepumpenheizung (Wohnhaussanierung) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Land Vorarlberg: Richtlinie Heizungstausch 2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Stadt Wien: Errichtung und Umstellung/Nachrüstung bestehender Heizanlagen – Förderungsantrag (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Stadt Wien: Raus aus Gas – Förderungen (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
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