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HausEnergieKompass

EAG Investitionszuschuss für PV erklärt

Redaktion HausEnergieKompass Zuletzt geprüft: Quellen: 4

Wer in Österreich eine Photovoltaikanlage plant, stößt früh auf den Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Er wird nicht laufend vergeben, sondern in Fördercalls mit begrenztem Budget, und die Reihenfolge der Anträge entscheidet mit. Dieser Beitrag erklärt, wie hoch der EAG Investitionszuschuss 2026 ist, welche Unterlagen beim Antrag vorliegen müssen und was beim Fördercall im Oktober zu beachten ist. Am Ende können Sie einschätzen, ob Ihr Projekt antragsreif ist.

Wie sich die Anlage nach Abzug der Förderung rechnet, können Sie mit dem PV-Rentabilitätsrechner für Österreich durchspielen.

Was der EAG Investitionszuschuss fördert

Gefördert wird nach § 56 EAG die Errichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist, sowie ein gleichzeitig neu errichteter Stromspeicher. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Abgewickelt wird die Förderung von der OeMAG über das Portal der EAG-Förderabwicklungsstelle.

KategorieEngpassleistungFördersatz 2026Reihung
Abis 10 kWp150 € pro kWpZeitpunkt der Ticketziehung
Büber 10 bis 20 kWp140 € pro kWpZeitpunkt der Ticketziehung
Cüber 20 bis 100 kWphöchstens 130 € pro kWpFörderbedarf in € pro kWp
Düber 100 kWphöchstens 120 € pro kWpFörderbedarf in € pro kWp
Speichermind. 0,5 kWh je kWp, höchstens 50 kWh angerechnet150 € pro kWhmit dem PV-Antrag

Stand: EAG-Förderabwicklungsstelle, Seite „Investitionszuschuss Photovoltaik und Speicher“; geprüft am 5. Oktober 2026.

Für PV-Anlage und Speicher gilt jeweils eine Obergrenze von 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzlich gibt es einen „Made-in-Europe-Bonus“: Stammen Module und Wechselrichter aus europäischer Wertschöpfung, erhöht sich der Zuschuss laut FAQ der Abwicklungsstelle um je 10 %, beim Speicher ebenfalls um 10 %. Den Bonus beantragen Sie im Antrag; nachträglich ist das nicht möglich. Balkonkraftwerke ohne eigenen Einspeisezählpunkt sind nicht förderfähig.

Fördercall Oktober 2026: Termine und Ablauf

Der dritte Fördercall des Jahres startet am 8. Oktober 2026 um 17:00 Uhr mit der Ticketziehung. Ab 9. Oktober 2026, 8:00 Uhr, können Sie im EAG-Portal den Antrag einreichen, bis zum 22. Oktober 2026. Laut oesterreich.gv.at stehen in diesem Call je Kategorie 2 Mio. € bereit.

Das Ticket ist nur der erste Schritt. Es legt den Einreichzeitpunkt fest und wird über den Einspeisezählpunkt Ihrem Projekt zugeordnet; je Zählpunkt ist pro Ticketziehung nur ein Ticket zulässig. Ohne fristgerechten Antrag verfällt es. Wer am ersten Tag kein Ticket zieht, kann trotzdem einreichen, dann zählt der Zeitpunkt der Einreichung.

Die Abwicklungsstelle weist darauf hin, dass das EAG-Portal vom 7. Oktober, 17:00 Uhr, bis 9. Oktober 2026, 8:00 Uhr, wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar ist. Das Ticketsystem selbst steht am ersten Tag ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Verwenden Sie nur den Link, den die Abwicklungsstelle auf ihrer Website veröffentlicht.

Häufige Fehler rund um die Ticketziehung

  • Ticket gezogen, aber den Antrag im Portal nicht bis zum Ende des Calls eingereicht
  • im Ticket einen anderen Einspeisezählpunkt angegeben als im Projekt
  • mehrere Tickets für denselben Zählpunkt gezogen; laut FAQ gilt dann nur das zuletzt gezogene des Tages
  • den Made-in-Europe-Bonus im Antrag nicht angekreuzt; nachträglich lässt er sich nicht beantragen
  • die Ticketmaske ständig neu geladen; die OeMAG sperrt solche Zugriffe vorübergehend, wobei jede IP-Adresse als ein Nutzer gilt

Voraussetzungen und Fristen nach der Zusage

Beim Antrag müssen alle nötigen Genehmigungen oder Anzeigen vorliegen sowie ein Nachweis des Netzzugangs mit Einspeisezählpunkt (33-stellig, beginnend mit AT00), Zählpunktinhaber, Standort und Netzanschlussleistung. Der erste gültige Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Bestellen und anzahlen dürfen Sie schon vorher, sofern die Arbeiten nach dem 21. April 2022 begonnen haben.

Nach positiver Prüfung stellt die OeMAG einen Fördervertrag aus. Ab dann läuft die Frist zur Inbetriebnahme: sechs Monate für Anlagen bis 100 kWp, zwölf Monate darüber. Die Endabrechnung mit Rechnungen, unbaren Zahlungsbelegen, Fotos und Prüfprotokoll reichen Sie spätestens sechs Monate nach Ende dieser Frist ein. Ausgezahlt wird erst, wenn die Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control registriert ist; das erledigt meist der Stromabnehmer.

Zwei Ausschlüsse sollten Sie kennen. Anlagen, die bereits vom Nullsteuersatz für PV profitiert haben, erhalten laut FAQ keinen Investitionszuschuss mehr. Und die PV- und Speicherprogramme des Klima- und Energiefonds schließen eine Kombination mit dem EAG-Zuschuss aus, während Landesförderungen bei Anlagen bis 100 kWp kombinierbar sein können. Einen Überblick über Förderungen von Bund und Ländern für die Heizung gibt ein eigener Beitrag.

Rechenbeispiel: 8 kWp mit Speicher

Annahmen: Einfamilienhaus, PV-Anlage mit 8 kWp (Kategorie A), Speicher mit 8 kWh nutzbarer Kapazität, angenommene förderfähige Kosten von 12.000 € für die PV-Anlage und 6.000 € für den Speicher; kein Made-in-Europe-Bonus; Antrag im 3. Fördercall 2026.

  1. PV-Anlage: 8 kWp × 150 € = 1.200 €. Obergrenze 30 % von 12.000 € = 3.600 €, greift nicht.
  2. Speicher: Mindestgröße 8 kWp × 0,5 kWh = 4 kWh, erfüllt. 8 kWh × 150 € = 1.200 €. Obergrenze 30 % von 6.000 € = 1.800 €, greift nicht.
  3. Zuschuss gesamt: 2.400 €, sofern das Projekt im Kontingent Platz findet.

Stand: eigene Berechnung mit den Fördersätzen 2026 der EAG-Förderabwicklungsstelle; geprüft am 5. Oktober 2026.

Mit Made-in-Europe-Bonus läge der Betrag höher; wie der Bonus mit der 30-%-Grenze zusammenwirkt, beschreibt die FAQ der Abwicklungsstelle (Stand 5. Oktober 2026) nicht. Wir rechnen ihn deshalb nicht ein; klären Sie die Berechnung vor der Einreichung mit der Abwicklungsstelle. Mehr zu Anschaffungskosten und Erträgen steht im Beitrag zu den Kosten einer PV-Anlage in Österreich. Wer Strom mit Nachbarn teilen möchte, findet die Schritte zum Thema Energiegemeinschaft gründen in einem eigenen Beitrag.

Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die Unterlagen der Förderstelle zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Fazit zum EAG Investitionszuschuss

Der Zuschuss ist überschaubar, aber planbar, wenn Genehmigungen und Einspeisezählpunkt rechtzeitig vorliegen. Prüfen Sie vor dem 8. Oktober 2026 Ihre Unterlagen, legen Sie das Projekt vorab im EAG-Portal an und reichen Sie nach der Ticketziehung fristgerecht ein. Ihre Wirtschaftlichkeit klärt der PV-Rechner für Österreich; verbindlich informiert die EAG-Förderabwicklungsstelle der OeMAG.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein gezogenes Ticket schon ein Förderantrag?

Nein. Das Ticket legt nur den Einreichzeitpunkt fest. Den eigentlichen Antrag müssen Sie danach im EAG-Portal stellen, und zwar bis zum Ende desselben Fördercalls. Reichen Sie bis dahin nichts ein, verfällt das Ticket.

Wird ein Stromspeicher auch allein gefördert?

Nein. Ein Speicher wird nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage gefördert. Er muss mindestens 0,5 kWh nutzbare Kapazität je kWp haben, angerechnet werden höchstens 50 kWh. Die Erweiterung eines bestehenden Speichers ist nicht förderfähig.

Darf ich die Anlage schon vor dem Antrag bestellen?

Ja. Bestellung und Anzahlung vor dem Antrag sind laut EAG-Förderabwicklungsstelle möglich, wenn die Arbeiten nach dem 21. April 2022 begonnen haben. Der erste gültige Antrag muss aber vor der Inbetriebnahme gestellt werden, und die nötigen Genehmigungen sowie das Netzzugangsangebot müssen dann vorliegen.

Amtliche Quellen & Belege

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