Photovoltaik Kosten und Rentabilität
Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach ist für viele Hauseigentümer die naheliegendste Art, Stromkosten zu senken. Ob sie sich rechnet, hängt aber nicht nur vom Preis ab, sondern davon, wie viel Strom sie erzeugt, wie viel davon Sie selbst nutzen und was der Rest im Netz bringt. Genau dieser letzte Punkt ändert sich gerade: Für Anlagen ab 2027 plant die Bundesregierung ein neues EEG. In diesem Beitrag rechnen wir Photovoltaik Kosten und Erträge mit amtlichen Daten durch, zeigen den Einfluss von Eigenverbrauch und Speicher und erklären die Steuerregeln. Danach können Sie Angebote einordnen und Ihren Zeitplan bewusst wählen.
Ihre eigene Anlage können Sie mit dem PV-Rentabilitätsrechner für Deutschland durchrechnen.
Stand und Ausblick: EEG-Novelle 2027
Stand 5. Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf eines neuen EEG beschlossen. Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vom 7. September 2026 vor und soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Weitere Beratungstermine nennt die Drucksache nicht; verbindlich wird das neue Recht erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Der Entwurf sieht für kleine Neuanlagen unter anderem vor:
| Punkt | Inhalt des Regierungsentwurfs |
|---|---|
| Feste Einspeisevergütung | wird für Neuanlagen abgeschafft |
| Übergangszahlung | befristet, höchstens 36 Monate; bei Inbetriebnahme 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW |
| Einspeisebegrenzung | Solaranlagen auf Gebäuden unter 100 kW dürfen höchstens 50 % ihrer Leistung einspeisen; ausgenommen sind Steckersolargeräte |
| Direktvermarktung | Anlagen unter 25 kW erhalten einen Bonus von 1,5 ct/kWh für vier Jahre |
| Bestand | Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, behalten im Grundsatz das bisherige Recht |
Stand: Drucksache 21/7867 vom 7. September 2026 und Bundesregierung vom 29. Juli 2026; geprüft am 5. Oktober 2026. Inhalte können sich im Verfahren noch ändern.
Die Höhe der Übergangszahlung und die Details der Vergütung behandelt der Beitrag zur aktuellen Einspeisevergütung. Für die Rentabilität heißt das: Wer erst 2027 in Betrieb geht, sollte den eingespeisten Strom vorsichtig mit wenig oder nichts ansetzen.
Was das für Anlagen bedeutet, die Sie jetzt planen
Für eine Anlage, die Sie im Herbst 2026 beauftragen, gibt es zwei Ausgänge. Geht sie bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb, gilt die Vergütung nach heutigem Recht für 20 Jahre; nach § 25 Abs. 1 EEG verlängert sich der Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Zahlungsjahres. Rutscht die Inbetriebnahme ins Jahr 2027, greift voraussichtlich das neue Recht mit Übergangszahlung, Einspeisebegrenzung auf 50 % und anschließender Direktvermarktung. Fragen Sie den Installationsbetrieb deshalb nach einem verbindlichen Termin für Montage, Zählersetzung und Inbetriebnahme und lassen Sie sich bestätigen, was bei Verzögerungen gilt.
Photovoltaik Kosten pro kWp: was ein Angebot enthalten sollte
Für Anschaffungspreise von Photovoltaikanlagen gibt es keine amtliche Statistik. Wir nennen deshalb keine Marktpreise, sondern rechnen im Beispiel mit klar gekennzeichneten Annahmen. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Sie den Preis durch die Modulleistung in Kilowatt peak (kWp) teilen und dabei prüfen, ob dieselben Leistungen enthalten sind.
Checkliste für ein vollständiges Angebot
- Module mit Leistung in Wp und Hersteller
- Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher mit nutzbarer Kapazität
- Unterkonstruktion und Montage, Gerüst
- Elektroinstallation, Zählerschrank, gegebenenfalls Zählertausch
- Anmeldung beim Netzbetreiber und Unterstützung bei der Registrierung im Marktstammdatenregister
- Einstellung der Einspeisebegrenzung, soweit vorgeschrieben
- Gewährleistung und Garantien, Monitoring
Steuerlich hilft der Nullsteuersatz: Nach § 12 Abs. 3 UStG beträgt die Umsatzsteuer für Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern 0 %, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert wird. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp beträgt. Ein Angebot sollte deshalb ohne Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
Wie viel Strom die Anlage erzeugt
Der Ertrag hängt von Standort, Ausrichtung und Neigung ab. Wir haben ihn mit PVGIS 5.3 berechnet, dem Werkzeug der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (Datenbank PVGIS-SARAH3, 14 % Systemverluste, kristallines Silizium, ohne Verschattung, Berechnung vom 5. Oktober 2026).
| Standort | 10 kWp Süd, 35° |
|---|---|
| Hamburg | rund 9.550 kWh |
| Frankfurt am Main | rund 10.430–10.810 kWh |
| München | rund 10.970 kWh |
| Frankfurt am Main, 10 kWp | Jahresertrag |
|---|---|
| Süd, 35° | rund 10.805 kWh |
| Ost, 30° | rund 8.828 kWh |
| West, 30° | rund 8.626 kWh |
| Ost-West je zur Hälfte | rund 8.727 kWh |
Stand: eigene PVGIS-Berechnungen; geprüft am 5. Oktober 2026. Die Spanne für Frankfurt ergibt sich aus zwei Rechenläufen mit unterschiedlichen Standortkoordinaten.
Eine Ost-West-Anlage erzeugt rund ein Fünftel weniger als eine Südanlage, verteilt den Strom aber auf Morgen und Abend. Das kann den Eigenverbrauch erhöhen und passt zu einer Einspeisebegrenzung, weil die Mittagsspitze niedriger ausfällt. Für kleine Steckersolargeräte zeigt der Beitrag zum Ertrag eines Balkonkraftwerks die entsprechenden Werte.
Eigenverbrauch und Einspeisung: der Kern der Rentabilität
Eine Kilowattstunde Solarstrom ist unterschiedlich viel wert, je nachdem, wo sie landet. Verbrauchen Sie sie selbst, ersetzt sie Netzstrom. Laut Destatis zahlten private Haushalte im ersten Halbjahr 2026 im Durchschnitt 37,97 Cent je kWh. Speisen Sie sie ein, erhalten Sie bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 nach Angaben der Bundesnetzagentur folgende Sätze:
| Anlage auf Gebäuden | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Stand: Bundesnetzagentur, Fördersätze bei Inbetriebnahme 1. August bis 31. Dezember 2026; geprüft am 5. Oktober 2026.
Der selbst genutzte Strom ist also rund fünfmal so viel wert wie der eingespeiste. Zwei Regeln des geltenden EEG schmälern zusätzlich die Einspeiseerlöse: Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung müssen nach § 9 Abs. 2 EEG ihre Einspeisung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut und getestet ist. Und § 51 EEG verringert den Zahlungsanspruch in Zeiten negativer Strompreise.
Volleinspeisung oder Teileinspeisung
Bei der Volleinspeisung fließt der gesamte Strom ins Netz, dafür liegt der Satz bis 10 kW bei 12,22 statt 7,70 ct/kWh. Das ist nur dann interessant, wenn Sie kaum Strom selbst nutzen können, etwa auf einer Scheune oder einem Nebengebäude ohne Verbraucher. Im Beispiel unten bringt die Volleinspeisung fast genau so viel wie die Teileinspeisung mit 1.600 kWh Eigenverbrauch. Steigt der Eigenverbrauch, gewinnt die Teileinspeisung. Nach dem Regierungsentwurf soll die erhöhte Förderung für Volleinspeiseanlagen für Neuanlagen entfallen.
Den eigenen Eigenverbrauch abschätzen
Eine amtliche Kennzahl für den Eigenverbrauch gibt es nicht; er hängt von Ihrem Tagesablauf ab. Für eine erste Schätzung helfen drei Fragen: Wie hoch ist Ihre Grundlast, also der Verbrauch, der rund um die Uhr anfällt? Welche großen Verbraucher lassen sich in die Mittagsstunden legen? Wie oft ist tagsüber jemand zu Hause? Haben Sie einen digitalen Zähler, lassen sich die Viertelstundenwerte eines Sommer- und eines Wintermonats auswerten. Rechnen Sie im Zweifel vorsichtig; ein zu optimistischer Eigenverbrauch ist der häufigste Grund, warum sich eine Anlage langsamer amortisiert als geplant.
Den Eigenverbrauch erhöhen Sie, indem Sie Verbräuche in die Mittagszeit legen, etwa Waschmaschine, Wärmepumpe oder E-Auto. Wer Strom zusätzlich nach Börsenpreisen einkaufen will, findet die Grundlagen im Beitrag zum dynamischen Stromtarif.
Rechenbeispiel: Amortisation einer 10-kWp-Anlage
Annahmen (Beispielwerte): Einfamilienhaus in Frankfurt am Main, 10 kWp Süd, 35°, Ertrag 10.805 kWh pro Jahr; Stromverbrauch des Haushalts 4.500 kWh; ohne Speicher werden 1.600 kWh direkt selbst verbraucht, mit Speicher 3.000 kWh; Anlagenpreis ohne Speicher 15.000 €, Speicher zusätzlich 6.000 €, jeweils ohne Umsatzsteuer; Strompreis 37,97 ct/kWh; Vergütung 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung); keine Preissteigerung, keine Betriebskosten, keine Alterung, Einspeisebegrenzung und Speicherverluste vernachlässigt.
Variante A, ohne Speicher, Inbetriebnahme 2026:
- Ersparnis Eigenverbrauch: 1.600 kWh × 0,3797 €/kWh = 607,52 €
- Einspeisung: (10.805 − 1.600) kWh × 0,077 €/kWh = 708,79 €
- Summe: rund 1.316 € pro Jahr
- Amortisation: 15.000 € ÷ 1.316 € = rund 11,4 Jahre
Variante B, mit Speicher, Inbetriebnahme 2026:
- Ersparnis: 3.000 kWh × 0,3797 €/kWh = 1.139,10 €
- Einspeisung: 7.805 kWh × 0,077 €/kWh = 600,99 €
- Summe: rund 1.740 € pro Jahr
- Amortisation: 21.000 € ÷ 1.740 € = rund 12,1 Jahre
| Variante | Erlös pro Jahr | Investition | Amortisation |
|---|---|---|---|
| A: ohne Speicher, Vergütung 7,70 ct | rund 1.316 € | 15.000 € | rund 11,4 Jahre |
| B: mit Speicher, Vergütung 7,70 ct | rund 1.740 € | 21.000 € | rund 12,1 Jahre |
| C: Volleinspeisung 12,22 ct | rund 1.320 € | 15.000 € | rund 11,4 Jahre |
| D: ohne Speicher, ohne Vergütung | rund 608 € | 15.000 € | rund 24,7 Jahre |
| E: mit Speicher, ohne Vergütung | rund 1.139 € | 21.000 € | rund 18,4 Jahre |
Stand: eigene Berechnung; Vergütungssätze Bundesnetzagentur (Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026), Strompreis Destatis 1. Halbjahr 2026; Preise und Verbrauch angenommen; geprüft am 5. Oktober 2026.
Die Varianten D und E bilden den ungünstigsten Fall ab, dass für eingespeisten Strom nichts gezahlt wird, etwa bei unentgeltlicher Abnahme nach dem Entwurf. Hier dreht sich das Bild: Ohne Vergütung verkürzt der Speicher die Amortisation deutlich, weil jede zusätzlich selbst genutzte Kilowattstunde den vollen Strompreis spart. Ob sich ein Speicher in Ihrem Fall rechnet, erklärt der Beitrag Stromspeicher: lohnt sich das?
Wie empfindlich das Ergebnis reagiert
Die beiden unsichersten Größen im Beispiel sind der Eigenverbrauch und der künftige Strompreis. Wir variieren sie für Variante A (ohne Speicher, Vergütung 7,70 ct/kWh), jeweils bei sonst gleichen Annahmen.
| Eigenverbrauch pro Jahr | Erlös pro Jahr | Amortisation |
|---|---|---|
| 1.200 kWh | rund 1.195 € | rund 12,5 Jahre |
| 1.600 kWh | rund 1.316 € | rund 11,4 Jahre |
| 2.400 kWh | rund 1.558 € | rund 9,6 Jahre |
| 3.000 kWh | rund 1.740 € | rund 8,6 Jahre |
| Strompreis | Erlös pro Jahr | Amortisation |
|---|---|---|
| 30 ct/kWh | rund 1.189 € | rund 12,6 Jahre |
| 35 ct/kWh | rund 1.269 € | rund 11,8 Jahre |
| 40 ct/kWh | rund 1.349 € | rund 11,1 Jahre |
| 45 ct/kWh | rund 1.429 € | rund 10,5 Jahre |
Stand: eigene Berechnung; Werte gerundet; geprüft am 5. Oktober 2026.
Der Eigenverbrauch wirkt stärker als der Strompreis. Gelingt es, durch verschobene Verbräuche 800 kWh mehr selbst zu nutzen, verkürzt sich die Amortisation im Beispiel um fast zwei Jahre. Eine Wärmepumpe oder ein E-Auto im Haushalt kann den Eigenverbrauch deutlich erhöhen, wenn sie tagsüber laufen.
Variante Ost-West-Dach
Annahmen wie oben, aber 10 kWp je zur Hälfte nach Osten und Westen mit 30° Neigung (Ertrag rund 8.727 kWh) und wegen der breiteren Erzeugungskurve angenommenen 1.900 kWh Eigenverbrauch. Die Rechnung: 1.900 kWh × 0,3797 €/kWh = 721 € Ersparnis, dazu (8.727 − 1.900) kWh × 0,077 €/kWh = 526 € Vergütung, zusammen rund 1.247 € im Jahr. Die Amortisation liegt bei rund 12,0 Jahren und damit nahe an der Südanlage. Ohne Vergütung wären es mit 721 € Ersparnis rund 20,8 Jahre statt 24,7 Jahre bei der Südanlage, weil der höhere Eigenverbrauch dann stärker zählt.
Schritt für Schritt von der Idee zur Inbetriebnahme
Die Reihenfolge ist wichtig, weil Vergütung und Steuerbefreiung an Daten und Registereinträge geknüpft sind. Die Liste ist unsere Zusammenstellung aus den genannten Vorschriften.
- Verbrauch analysieren. Ermitteln Sie Jahresverbrauch und, wenn möglich, Tagesprofil aus Zählerdaten oder Smart-Meter-Werten.
- Dach prüfen. Ausrichtung, Neigung, Verschattung und Zustand der Dachhaut bestimmen Ertrag und Montagekosten. Steht eine Dachsanierung an, ist sie vor der Montage sinnvoller als danach.
- Angebote einholen. Vergleichen Sie mit der Checkliste oben und lassen Sie Ertragsprognose und Annahmen zum Eigenverbrauch ausweisen.
- Zeitplan festlegen. Planen Sie die Inbetriebnahme mit Puffer, wenn Sie die bisherigen Vergütungsregeln nutzen wollen; maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme.
- Netzanschluss klären. In der Regel meldet der Installationsbetrieb die Anlage beim Netzbetreiber an; dieser sorgt für einen passenden Zähler.
- Registrieren. Tragen Sie die Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister ein, mit der richtigen Bruttoleistung.
- Ertrag kontrollieren. Vergleichen Sie die gemessenen Monatswerte mit der Prognose, um Fehler früh zu erkennen.
Varianten: Neubau, Bestand und Mehrfamilienhaus
Bestandsgebäude: Im Bestand richtet sich die Anlage nach dem vorhandenen Dach. Wer ohnehin eine Wärmepumpe plant, kann beide Vorhaben verbinden; was die Wärmepumpe im Betrieb kostet, hängt dann auch davon ab, wie viel Solarstrom tagsüber zur Verfügung steht.
Neubau: Hier lassen sich Dachform, Ausrichtung und Leitungswege von Anfang an auf die Photovoltaik abstimmen. Ob Ihr Bundesland eine Solarpflicht für Neubauten vorschreibt, klären Sie mit der zuständigen Bauaufsicht; die Regeln sind Landesrecht und unterscheiden sich.
Mehrfamilienhaus: Wer Strom direkt an Mieter im Gebäude liefert, kann den Mieterstromzuschlag erhalten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur beträgt er bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 2,51 ct/kWh bis 10 kW, 2,33 ct/kWh bis 40 kW und 1,57 ct/kWh bis 1.000 kW. Mieterstrom bringt eigene Pflichten als Stromlieferant mit sich; holen Sie dazu fachliche Beratung ein.
Photovoltaik und Steuer: was für private Anlagen gilt
Für private Dachanlagen sind die Steuerregeln seit 2023 deutlich einfacher. Zwei Vorschriften sind entscheidend.
| Regel | Inhalt | Grenze |
|---|---|---|
| § 3 Nr. 72 EStG | Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb sind einkommensteuerfrei | bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem, laut Marktstammdatenregister |
| § 12 Abs. 3 UStG | 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation von Modulen, wesentlichen Komponenten und Speichern | gilt als erfüllt bis 30 kWp Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister |
Stand: gesetze-im-internet.de, § 3 EStG und § 12 UStG; geprüft am 5. Oktober 2026.
Beide Grenzen beziehen sich auf die Leistung im Marktstammdatenregister. Für Sie bedeutet das im typischen Einfamilienhaus: kein Gewinn, den Sie in der Steuererklärung angeben müssen, und keine Umsatzsteuer auf die Rechnung des Installateurs. Tragen Sie die Anlage deshalb korrekt ein. Liegen Sie über den Grenzen oder vermieten Sie Strom an Dritte, kann es anders aussehen. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung; maßgeblich ist die zuständige Steuerbehörde.
Häufige Fehler bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung
- Mit zu hohem Eigenverbrauch rechnen. Ohne Speicher nutzt ein Haushalt nur einen kleinen Teil des Mittagsstroms selbst. Prüfen Sie Ihren Tagesverlauf.
- Inbetriebnahmedatum übersehen. Maßgeblich für die Vergütung ist die Inbetriebnahme, nicht der Vertragsschluss. Eine Verzögerung über den Jahreswechsel kann nach dem Entwurf die Vergütung kosten.
- Einspeisebegrenzung ignorieren. Die 60-%-Grenze nach geltendem Recht oder 50 % nach dem Entwurf kostet bei Südanlagen Mittagsertrag.
- Angebote mit Umsatzsteuer vergleichen. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt 0 %; ein Angebot mit 19 % ist falsch ausgewiesen.
- Nur die Amortisation betrachten. Die Amortisationszeit sagt nichts darüber, was die Anlage danach noch einbringt. Vergleichen Sie zusätzlich die Erlöse über die erwartete Nutzungsdauer und planen Sie Rücklagen für einen späteren Wechselrichtertausch ein.
- Speicher zu groß wählen. Ein Speicher, der im Sommer nie leer und im Winter nie voll wird, bindet Kapital. Die nutzbare Kapazität sollte zum abendlichen und nächtlichen Verbrauch passen.
- Dachzustand ignorieren. Muss das Dach in wenigen Jahren saniert werden, kosten Demontage und Wiedermontage der Module zusätzlich.
- Registrierung vergessen. Das Marktstammdatenregister verlangt die Eintragung, und die Steuerbefreiung knüpft an die dort eingetragene Leistung an.
Was sich ändern kann: Termine im Blick
| Termin | Was passiert | Status |
|---|---|---|
| 31.12.2026 | letzter Inbetriebnahmetag für die Sätze der Bundesnetzagentur vom 1. August 2026 | geltendes Recht |
| 01.01.2027 | geplantes Inkrafttreten des EEG 2027 mit Ende der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen | Regierungsentwurf |
| 2027 | Übergangszahlung für höchstens 36 Monate bei Anlagen unter 50 kW | Regierungsentwurf |
| 2028 | Übergangszahlung nur noch unter 25 kW | Regierungsentwurf |
| 2029–2030 | Übergangszahlung nur noch unter 7 kW | Regierungsentwurf |
Stand: Bundesnetzagentur und Drucksache 21/7867; geprüft am 5. Oktober 2026.
Wichtig ist der Unterschied zwischen geltendem Recht und Entwurf. Was für Anlagen bis Ende 2026 gilt, steht fest. Alles ab 2027 kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern, und wesentliche Förderregeln brauchen zusätzlich die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Wer jetzt plant, sollte deshalb zwei Szenarien rechnen und Verträge so gestalten, dass ein Verzug bei der Inbetriebnahme nicht allein zu seinen Lasten geht.
Für die Rentabilität einer Anlage, die ohnehin vor allem dem Eigenverbrauch dient, ist die Änderung weniger einschneidend als für Anlagen mit hohem Einspeiseanteil. Eine Anlage, die knapp auf den Verbrauch zugeschnitten ist, verliert ohne Vergütung weniger als eine große Südanlage, deren Strom überwiegend ins Netz fließt.
Fazit zu Photovoltaik Kosten und Rentabilität
Die Rentabilität einer Photovoltaikanlage entscheidet sich am Eigenverbrauch: Selbst genutzter Strom ist rund fünfmal so viel wert wie eingespeister. Mit Vergütung nach heutigem Recht amortisiert sich die Beispielanlage in rund elf bis zwölf Jahren; ohne Vergütung, wie sie der Entwurf für 2027 andeutet, wird ein Speicher wichtiger.
Sinnvolle nächste Schritte: Ihren Lastgang aus der Stromrechnung oder dem Zähler ermitteln, Angebote mit gleichem Leistungsumfang ohne Umsatzsteuer vergleichen und beide Vergütungsszenarien mit dem PV-Rentabilitätsrechner durchrechnen. Verbindlich zu Vergütung und Registrierung informiert die Bundesnetzagentur.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Strom erzeugt eine 10-kWp-Anlage pro Jahr?
Nach PVGIS liefert eine 10-kWp-Anlage in Frankfurt am Main mit Südausrichtung und 35° Neigung rund 10.800 kWh pro Jahr, bei je zur Hälfte nach Osten und Westen geneigten Modulen rund 8.700 kWh. Im Norden ist es etwas weniger, im Süden etwas mehr.
Muss ich für meine Photovoltaikanlage Steuern zahlen?
Für viele private Dachanlagen nicht. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem einkommensteuerfrei. Für Lieferung und Installation gilt bei Anlagen bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister ein Umsatzsteuersatz von 0 %.
Gibt es 2027 noch eine Einspeisevergütung?
Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten die bisherigen Sätze. Für spätere Anlagen sieht der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle keine feste Einspeisevergütung mehr vor, sondern eine befristete Übergangszahlung und danach die Direktvermarktung. Beschlossen ist das noch nicht.
Lohnt sich ein Stromspeicher zur Photovoltaikanlage?
Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch, kostet aber zusätzlich. In unserem Rechenbeispiel verlängert er die Amortisation bei Vergütung nach heutigem Recht leicht, ohne Einspeisevergütung verkürzt er sie. Entscheidend sind Speicherpreis, Verbrauchsprofil und künftige Vergütungsregeln.
Amtliche Quellen & Belege
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze, Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- gesetze-im-internet.de: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), Gesamtausgabe (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- gesetze-im-internet.de: § 9 EEG 2023 (Technische Vorgaben, 60-%-Begrenzung) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- gesetze-im-internet.de: § 12 Abs. 3 UStG (Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- gesetze-im-internet.de: § 3 Nr. 72 EStG (Steuerbefreiung Photovoltaik) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- EU-Kommission JRC: PVGIS 5.3 (PVGIS-SARAH3), eigene Berechnungen vom 05.10.2026 (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026, Gesetzentwurf der Bundesregierung (EEG 2027) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
- Bundesregierung: Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket (29.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-05
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