Interaktives Berechnungswerkzeug
Heizkosten-Vergleich 20 Jahre: Wärmepumpe, Gas, Öl & Pellets
Heizkostenvergleich 20 Jahre: Wärmepumpe, Gas, Öl und Pellets im Vollkostenvergleich inklusive BEHG-CO2-Preispfad, CO2KostAufG und GModG-Bio-Treppe.
- BEHG: CO₂-Preiskorridor 2026: 60 €/t, Übergang in ETS 2 ab 2027. // allow-year
- GModG § 43: Bio-Treppe für neue Gas-/Ölheizungen (ab 2029 mind. 10 %, ab 2035 mind. 30 %). // allow-year
- CO₂KostAufG: Stufe 5 (28,1 kg CO₂/m²a): 60 % Mieter / 40 % Vermieter.
Bei 28,1 kg CO₂/(m²·a) trägt der Mieter 60 % und der Vermieter 40 % der CO₂-Zertifikatekosten.
Berechnungsgrundlagen: BEHG § 10 (CO₂-Preise), CO₂KostAufG Anlage (10-Stufen-Modell), GModG § 43 (Bio-Treppe), KfW Merkblatt 458.
Szenario-Vergleich: Wärmepumpe vs. Gasheizung im 20-Jahres-Horizont // allow-year
Hier sehen Sie die Gegenüberstellung von Anschaffung, Betrieb und CO₂-Kosten zwischen einer modernen Wärmepumpe und einer Gas-Brennwertheizung.
Was wird berechnet?
Der 20-Jahre-Heizkosten-Vergleich analysiert die Gesamtkosten von Wärmepumpe, Gas-Brennwert, Öl-Brennwert und Pelletheizung. Er berücksichtigt die Anschaffungskosten abzüglich KfW-Förderung, die laufenden Brennstoffkosten, den amtlichen BEHG-CO₂-Preispfad, die gesetzliche Kostenaufteilung nach dem CO₂KostAufG sowie die vorgeschriebenen Bio-Brennstoff-Quoten nach § 43 GModG über zwei Jahrzehnte.
Annahmen & Berechnungsgrundlagen
| Parameter | Wert | Einheit | Quelle / Status | Zuletzt geprüft |
|---|---|---|---|---|
| BEHG-CO2-Preiskorridor 2026 | 60 | € / t CO2 | Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) § 10 Abs. 2 (55–65 €/t) | 04.10.2026 |
| Emissionsfaktor Erdgas | 0,201 | kg CO2 / kWh | Umweltbundesamt (UBA) / BAFA Merkblatt CO2-Faktoren | 04.10.2026 |
| Emissionsfaktor Heizöl EL | 0,266 | kg CO2 / kWh | Umweltbundesamt (UBA) / BAFA Merkblatt CO2-Faktoren | 04.10.2026 |
| Bio-Treppe ab 2029 (GModG) | 10 | % | Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) § 43 Abs. 1 (Neubau/Tausch) | 04.10.2026 |
| Bio-Treppe ab 2030 (GModG) | 15 | % | Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) § 43 Abs. 1 | 04.10.2026 |
| Bio-Treppe ab 2035 (GModG) | 30 | % | Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) § 43 Abs. 1 | 04.10.2026 |
| CO2KostAufG Stufenaufteilung | 10 Stufen | 0–95 % Vermieter | Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz Anlage (zu §§ 5–7) | 04.10.2026 |
| KfW-458-Höchstförderung | 70 | % | KfW Merkblatt 458 (BEG EM Heizungsförderung) | 04.10.2026 |
Methode in Worten
Für jedes Heizsystem wird aus dem Wärmebedarf und dem Nutzungsgrad bzw. der Jahresarbeitszahl (JAZ) der jährliche Brennstoff- bzw. Strombedarf ermittelt.
Anschließend werden die CO₂-Kosten nach den gesetzlichen Zertifikatspreisen des BEHG (ab 2027 europäischer ETS 2) und die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter nach den 10 Stufen des CO₂KostAufG kalkuliert.
Für fossile Heizungen wird die gesetzliche Bio-Treppe nach § 43 GModG berücksichtigt, die ab 2029 den schrittweisen Zukauf teurerer biogener Brennstoffe (10 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040) vorschreibt.
Alle Investitions- und Betriebskosten werden über 20 Jahre aufsummiert, um den wirtschaftlichen Vollkostenvergleich und die Amortisationsvorteile transparent zu beziffern.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche und 18.000 kWh Wärmebedarf
Ein selbstnutzender Eigentümer vergleicht den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (JAZ 3,5, 50 % KfW-Zuschuss) mit dem Weiterbetrieb bzw. Neueinbau einer Gas-Brennwertheizung über 20 Jahre.
- Nutzwärmebedarf des Gebäudes
- 18.000 kWh / Jahr Typischer Verbrauch für teilsaniertes Einfamilienhaus
- Strombedarf Wärmepumpe (JAZ 3,5)
- ca. 5.143 kWh / Jahr 18.000 kWh geteilt durch JAZ 3,5
- Erdgasbedarf Gasheizung (92 %)
- ca. 19.565 kWh / Jahr 18.000 kWh geteilt durch 0,92 Wirkungsgrad
- Laufende Kosten Jahr 1 (Wärmepumpe)
- ca. 1.754 € / Jahr 5.143 kWh × 31 ct/kWh Strom + 160 € Wartung (0 € BEHG-CO₂)
- Laufende Kosten Jahr 1 (Gas)
- ca. 2.736 € / Jahr 19.565 kWh × 11,5 ct/kWh Gas + 236 € CO₂ + 250 € Schornsteinfeger
- Gesamtkosten 20 Jahre (Wärmepumpe)
- ca. 56.600 € 18.000 € Netto-Investition (nach 14.000 € KfW-Förderung) + 20 Jahre Betrieb
- Gesamtkosten 20 Jahre (Gas-Brennwert)
- ca. 74.200 € 12.500 € Investition + 20 Jahre Gas mit CO₂-Steigerung und Bio-Treppe
- Kostenvorteil Wärmepumpe
- ca. 17.600 € Ersparnis Wärmepumpe amortisiert sich trotz höherer Anschaffung bereits nach wenigen Jahren
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie entwickeln sich die CO2-Kosten für Gas und Öl in den nächsten Jahren?
Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) steigt der CO2-Preis bis 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ab 2027 startet der europäische Emissionshandel ETS 2 mit marktbasierten Preisen, die Experten bei 80 bis über 120 Euro pro Tonne erwarten.
Was schreibt die Bio-Treppe nach § 43 GModG für neue Gas- und Ölheizungen vor?
Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mind. 15 Prozent, ab 2035 mind. 30 Prozent und ab 2040 mind. 60 Prozent erneuerbare Brennstoffe (z. B. Biomethan) nutzen.
Wie werden die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?
Das CO2KostAufG sieht ein 10-Stufen-Modell vor: Bei energieeffizienten Gebäuden unter 12 kg CO2/(m²·a) zahlt der Mieter 100 Prozent. Bei unsanierten Altbauten mit über 52 kg CO2/(m²·a) muss der Vermieter 95 Prozent der CO2-Kosten übernehmen.
Warum schneidet die Wärmepumpe im 20-Jahres-Vergleich am besten ab?
Weil Wärmepumpenstrom von der nationalen CO2-Abgabe nach dem BEHG befreit ist, keine teure Bio-Gas-Beimischung erfordert und staatlich über die KfW mit bis zu 70 Prozent Zuschuss gefördert wird.
Amtliche Quellen & Belege
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) § 10 (Gesetzliche Festpreise & Preiskorridor) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-04
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) Anlage (10-Stufen-Modell für Wohngebäude) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-04
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG / GEG) § 43 (Erneuerbare Wärme-Stufen für fossile Heizungen) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-04
- KfW Bankengruppe – Produktseite Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) (externer Link, öffnet in neuem Tab) Zuletzt geprüft: 2026-10-04
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